Dienstag, 16. Juli 2013

Rechtliches zum Video

Heute habe ich meinem RA das Video zugesandt und auch den dazu gehörigen Beitrag. Dazu folgende Antworten:

..... das Video selbst ist mangels Erkennbarkeit der Personen m.E. unbedenklich, kann aber im Zusammenhang mit der Beschreibung der darauf zu sehenden Personen zu einem Löschungsanspruch führen, wenn die Personen in Zusammenhang mit dem Video identifizierbar werden und sich der Beitrag daher allein auf diese Personen bezieht.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Euler
Rechtsanwalt


.... den Text würde ich als unverfänglich bezeichnen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Euler
Rechtsanwalt


Das bedeutet, das Video braucht nicht entfernt werden. Da ich mit Lisl und Eva keinen Krieg führen möchte, werde ich es eventuell doch entfernen. Dazu werde ich noch einige Überlegungen anstellen. Aber mit einigen anderen Kreaturen, die in diesem Fall ihr dreckiges Maul sehr weit aufgerissen haben wird der Krieg nun beginnen. Dazu gehören die Kreaturen in braunen Uniformen, die Dienstgeheimnisse verraten und Datenschutzgesetze verletzen.  Dazu gehört das Badepersonal das Amtsanmaßung betreibt, weil es sich einbildet, sich in die Sache einmischen zu müssen. Die haben nicht die geringsten rechtlichen Grundlagen, mich öffentlich vor zu führen, weil es denen einen feuchten Dreck angeht, was ich im Internet für Filmchen veröffentliche und da schreibe. Alle ein bisschen vom Größenwahn befallen. Die Rechnung werde ich denen beim nächsten Badebesuch präsentieren.

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