Sonntag, 12. Oktober 2014

Amberger Gestapo - schwerstkriminell !!!

Die letzten Tage habe ich Unterlagen, wegen dem Badeverbotsverfahren zu lesen bekommen. Das allerschönste darin ist eine Aktennotiz in der zu lesen ist, dass ein gewisser PHK Hans Schmidt, einem Gemeindeangestellten von Freimberg, Dienstgeheimnisse verraten hat. Dem PHK Hans Schmidt ist anscheinend nicht bekannt, dass es ein Datenschutzgesetz gibt und dass die Verletzung des Datenschutzes schwer bestraft werden kann.
Bay. Datenschutzgesetz Art. 37
Ordnungswidrigkeiten, Strafvorschrift
(1) Mit Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro kann belegt werden, wer unbefugt von diesem Gesetz oder von nach Art. 2 Abs. 7 diesem Gesetz vorgehenden Rechtsvorschriften geschützte personenbezogene Daten, ......
2. entgegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 22 Satz 1 oder Art. 23 Abs. 1 die übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt, indem er sie an Dritte weitergibt ......
(3) Wer eine der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Handlungen gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dieser PHK Schmidt kann sich sicher sein, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den IM Herrmann, eine Beschwerde an den bay. Datenschutzbeauftragten und eine Strafanzeige wegen Verrats von Dienstgeheimnissen schreiben werde. Das gilt auch für denjenigen Polizisten aus Freimberg, der seinen Kindern, beim Frühstück oder abends beim Fernsehen, Sachen erzählt, die nur aus einem bay. Dienstcomputer stammen können. Anders ist es nicht zu erklären, dass Freunde von den Mädels, gewisse Sachen über mich wissen konnten und diese im Bad erzählt haben. Einen kenne ich inzwischen und der Zweite lässt sich leicht ermitteln.

Was sich in deutschen Regierungs- und Amtsstuben herum treibt, gehört sich nach IS-Methoden hingerichtet, natürlich nur auf Basis Art. 20 Abs. 4 GG

Folgendes ist nur für Personen über 18+ 
und solche die nicht gleich kotzen müssen!!!!
So wie dem folgenden Opfer der ISIS, sollte man sämtlichen Mitgliedern der Amberger Rechtsbeugermafia und Gestapo die Rübe abschneiden,  
Art. 20 Abs. 4 GG.

Rübe 1        Rübe 2      Rüben

Ursprungseite

Das Köpfe abschneiden ist leider eine blutige Angelegenheit, wobei man selber blutig wird, darum würde ich die Methode  auf folgendem Video vorziehen.
Allerdings glaube ich kaum, das bei dem oben genannten  Amberger Personenkreis, Hirn zum Vorschein kommen würde, wie auf folgendem Foto,
wenn man denen einen ordentlichen Kopfschuß verpasst, dass die Birne platzt, wie im folgenden Video, die Kürbisse zerplatzen,
sondern eher ein Häufchen brauner Scheiße !!!!

Bei obigen Bildern handelt es sich nicht um Gewaltverherrlichung, sondern um die Darstellung des aktuellen Zeigeschehens.

Ich berufe mich auf Art. 10 EMRK wo der EGMR folgendes sagt:
Nach Artikel 10 Abs. 2 der Konvention ist sie nicht nur auf „Informationen“ und „Ideen“ anwendbar, die positiv aufgenommen oder als unschädlich oder belanglos angesehen werden, sondern auch auf solche, die beleidigen, schockieren oder beunruhigen (siehe z.B. Oberschlick ./. Österreich (Nr. 2), 1. Juli 1997, Rdnr. 29, Urteils- und Entscheidungssammlung 1997IV). Artikel 10 schützt nicht nur den Inhalt der geäußerten Ideen oder Informationen, sondern auch die Form, in der sie vermittelt werden. 
18+ Ende

Telefonat mit Freimberg
Die letzten Tage habe ich mit Jemanden aus Freimberg telefoniert. War eigentlich ein recht interessantes  und angenehmes Gespräch. Derjenige hat gemeint, dass den Mädels jetzt die Düse geht, weil sie demnächst, des öfteren vor Gericht antanzen müssen. Daran bin aber nicht ich schuld, sondern diejenigen, die gemeint haben, sie müssen ihre Anzeigen schreiben. Die Mädels und andere werden bei 3 Verfahren antanzen müssen. Beim Verfahren wegen dem Badeverbot am VG in Regensburg und wenn nötig am VG in München und eventuel beim BVG in Leipzig. Dann beim AG und vielleicht beim LG Weiden, wegen dem Widerrufverfahren. Dann steht natürlich das Verfahren in Amberg an.
Dort werden einige von den Lügenbaronen und -Baronessen damit rechnen können, das wir sie begutachten lassen, wie weit sie geistig zurechnungsfähig sind, zu begreifen, was sie fantasieren. Da denke ich an die Eva und Jenny. Das Verfahren wird bestimmt nicht an einem Tag zuende gehn. Jedenfalls werde ich, notfalls alle Verfahren, durch sämtliche Instanzen durchziehen, bis zum EGMR in Straßburg. Das zur allgemeinen Information. Etliche können sich auf Gegenanzeigen gefasst machen. Da nehmen es einige mit der Wahrheit nicht so genau.

Zur Auflockerung ein schönes Video - Affenbrut

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