Montag, 27. Oktober 2014

Saunaspass ohne Freimberger Dorfmob

Gestern habe ich die Saunasaison 14/15 eröffnet. War schön was los aber nicht zu voll. Gestern war Ostgotien angesagt. Also lieber Ostgotien als Kanakien. Da war ich vor 4 Wochen, als ich mit einem Bekannten ein Auto aus Reutlingen geholt habe. In dieser Stadt gibts anscheinend kaum noch Deutsche.
Gestern war Badetag (Mittwoch, Sonntag), an dem auch Angezogene rein dürfen. Die meisten von den Angezogenen waren natürlich junge, dumme Weiba, die Angst haben, man könnte ihnen ihr Schlitzchen weg schauen. Schwänzchen gucken tun sie natürlich schon, damit sie nachts, dann schön feucht träumen können, so wie die Klosterschwestern, die im Sommer immer einen Sonntagsausflug an den Birkensee machen :-) Das würde den Dorfschönheiten aus Freimberg natürlich auch gefallen. Wer will, darf mal mitfahren :-)
Paar schöne Nacktschnecken waren natürlich auch da. Besonders gefallen hat mir eine hübsche Brünette, Gardemass 1,80, mit der ich mich in der Sauna nett unterhalten habe. So ne Art Kassandra, nur ein paar Jahre älter. Die ist direkt aus dem Ort und jede Woche im Bad. Bin gespannt, ob ich die wieder treffe.

Anderes Thema - Links !!!

Es gibt ein ganz aktuelles Urteil vom EuGH, zum Thema Links von bereits veröffentlichten Daten und Bildern oder Video's. Nach diesem Urteil, von letzter Woche, ist es keine Urheberrechtsverletzung, wenn man Daten, Bilder, Video's linkt die andere bereits veröffentlicht und für alle zugänglich ins Internet gestellt haben, wie die Eva, Jenny und Lisl. Somit kann sich die Amberger Verbrecherjustiz ihre Kunsturheberrechtsverletzung in den Arsch oder ins Fotzenloch schieben oder unter die Vorhaut jubeln. Das können sie sich selbst oder gegenseitig besorgen. Das gilt besonders für einen StA Schneider und einen sogenannten Richter Sand, die anscheinend nur braune Scheisse im Kopf haben.
 
Der EuGH hat entschieden, dass Verlinkungen zu urheberrechtlich geschützten Inhalten keine Urheberrechtsverletzung darstellen, wenn der Urheber die Inhalte auf der Website, zu der verlinkt wird, für jedermann zum freien Abruf bereithält. In diesem Fall soll es sogar keine Rolle spielen, ob der Nutzer die Verlinkung erkennen kann oder ob die Inhalte so in die Ausgangsseite eingebettet sind, dass der Nutzer nicht bemerkt, dass sie sich auf einer anderen Seite befinden.

Diese Urteile sollten der Amberger Verbrecherjustiz und Gestapo, eigentlich, seit dem 13.02.2014  bekannt sein. Auch dem Zeitungsschmierfinken Michael Zeißner, wenn er sich informieren würde, bevor er seinen Dünnschiss im Amberger Revolverblatt veröffentlicht. 

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