Montag, 9. Januar 2017

Michael Zeissner Du kleiner, zionistischer Drecksschmierfink

Michael Zeissner Du kleiner dreckiger, linksfaschistischer, zionistischer Schmierfink, wie krank im Hirn bist Du eigentlich???
Du bist anscheinend geistig so unterbelichtet, dass Du absolut nichts begreifen kannst, was in diesem Schweinestaat ab geht. Was Du für ein erbärmliches Dreckschwein bist, hast Du ja mit Deinem Artikel über den CSU-Gemeinderat Hubert Haas bewiesen. Du bist nichts anderes als ein schäbiges Denunziantenschwein.
Diesen Termin habe ich beim VG-Regb. beantragt, weil der Häuptling des Dorfmobs und der Zionisten (Lions-Club), Sachen behauptet, die nicht so waren, wie er und Du Dreckschwein behauptest.
Heute habe ich einen Schriftsatz an das VG abgesetzt. Das VG-Regb. kann anscheinend gewisse Sachen nicht begreifen oder ist von ein paar Fässern Freibier, des Häuptling des Dorfmobs, besoffen gewesen, als es einen Beschluss gefasst hat. Der Häuptling des Dorfmobs und auch das VG können anscheinend die Badeordnung nicht richtig lesen, kein Wunder wenn man besoffen ist. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Jurist des Landratsamts Dr. Vogl und RA Euler. Laut Badeordnung kann nur ein Badegast der im Bad anwesend ist, gegen die Badeordnung verstossen. Das war ich aber seit 2014 nicht mehr. Also kann mir der Häuptling des Dorfmobs, 2016 kein neues Badeverbot erteilen, Du Volltrottel.
Zu diesem Termin habe ich einige Anträge gestellt.
Unter anderem habe ich beantragt, dass einige der Mädels als Zeugen erscheinen sollen.
Ich habe beantragt den Juristen des Landratsamts AS, Dr. Norbert Vogl, als Zeugen zu laden, um seine juristische Sicht des erneuten Badeverbots darzulegen. Er vertritt die Meinung, das Badeverbot ist rechtswidrig, da ich kein Badegast war.
Da der Häuptling des Dorfmobs und auch das VG-­Regb. nicht begreifen wollen oder können, dass nur ein anwesender Badegast gegen die Badeordnung verstossen kann, habe ich ein Rechtsgutachten beantragt, durch welches folgende Fragen abgeklärt werden sollen.
1. Kann die Badeordnung auf jemanden angewandt werden, der nicht Badegast war.
2. Kann aus dem Wort „regelmässig“ ein erneutes Badeverbot hergeleitet werden, obwohl der Betreffende kein Badegast, bei Erteilung des erneuten Badeverbotes war.
3. Kann die Badeordnung für Ereignisse, die ausserhalb des Bades stattfinden, also Interneteinträge, angewandt werden.
4. Ist es mit dem GG, der EGMR usw, sprich Diskriminierungsverbot, Willkürverbot, vereinbar, jemanden vorbeugend von der Benutzung des Bades auszuschliessen oder für Gründe, die schon durch das erste Badeverbot geahndet wurden.

Dann habe ich ein psychologisches Gutachten über den geistigen Zustand des Alwin Märkl beantragt, ihn auf eventuellen paranoiden Schwachsinn oder andere geistige Mängel zu untersuchen. Darauf deuten seine Schriftsätze hin, in denen er Sachen behauptet, die nie stattgefunden haben, genau so wie Du Drecksschmierfink.

So und nun zu den VG's allgemein. VG's sind ein Teil der deutschen Rechtsbeugermafia, da sie allen illegalen Invasoren den Zugang zu den VG's gewähren, obwohl keiner der Invasoren auch nur geringsten Anspruch auf irgend etwas hat, Du dummes Dreckschwein Michael Zeissner.
Du Dreckschwein bist nicht mehr wert als lauwarm anschiffen und gleichzeitig ankotzen, über den Haufen schiessen und hinterher auf den Kadaver drauf scheissen, Du erbärmliches Häufchen linksfaschistischer, zionistischer Scheisse, Amen.
Übrigens, Du erbärmlicher Drecksschmierfink, die Sache mit Deinem Drecksschmierfinkkollegen Wolfgang Houschka ist beim EGMR in Strassburg und beim Menschenrechtskommitee in Genf anhängig.
Ich stelle mir jetzt natürlich die Frage, wer lutscht den Schwanz bei wem, der Häuptling des Dorfmobs, beim Drecksschmierfink Michael Zeissner's, oder umgekehrt. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, ihr Arschlöcher, Amen!!!!
Heute habe ich eine Email von einem bekannten Anwalt bekommen. Ich bin mit dem und einem anderen in Kontakt, wegen Klagen in den USA. Er hat mir bestätigt, dass jeder Ausländer in den USA eine Schadensersatzklage einreichen kann, auch bezüglich Angelegenheiten die sich ausserhalb der USA ereignet haben. Da kann man gegen juristische und auch natürliche Personen klagen. Das werde ich auch machen, ersten gegen Dich und auch gegen den anderen Drecksschmierfinken Wolfgang Houschka. In den USA kostet ein Monat unschuldige Haft
$ 130.000,-. Den Dünnschiss den Du Drecksschmierfink dauernd über mich verbreitetest, wird auch einiges bringen. Also überleg mal wo Du das Geld herkriegst. Hereroklage läuft genau auf dieser Schiene.

 Hier ein Ausspruch bzw. ein Stossgebet von Prof. Dr. Karl Peters, weiland Ordinarius in Münster, Nestor des Straf- und Strafprozessrechts: 
"Herrgott gib uns das Fünfte Reich, das Vierte ist dem Dritten gleich!"

Die Mitteilung des KSZE vom 24. Mai 2002 in Deutsch: Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Übrigens, die Knarre nennt sich "Kitty Kat" und ist 37 cm lang.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen